Für Ihre und unsere Sicherheit
Gerne halten wir Sie bezüglich der aktuellen Informationen und Maßnahmen rund um Covid-19 auf dem Laufenden halten.
Ihre und unsere Sicherheit liegen uns am Herzen und so haben wir ein umfangreiches Konzept unter Einbeziehung aller Vorgaben der Regierung und der Empfehlungen der WHO ausgearbeitet. So können Sie sich sicher sein, dass Sie bei uns eine wundervolle Zeit und einen sicheren Urlaub mit viel Platz genießen können. Machen Sie sich ein Bild über den aktuellen Stand unseres Covid-Konzepts. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir entsprechend der österreichischen Richtlinien laufend anpassen werden.
- Die Sonnenburg bietet mit seinen weitläufigen Innenbereichen und der unendlichen Bergwelt direkt vor der Haustüre rundum viel Platz.
- Handdesinfektionsmittel stehen für Sie jederzeit griffbereit.
- Wir verwenden wo möglich einheimische Produkte aus der Region, die uns vor allem während der Sommermonate Bauern und Produzenten aus der Umgebung liefern.
- Nutzen Sie gerne unseren Zimmerservice und genießen Sie Frühstück, Mittag- und Abendessen auf Ihrem Zimmer! (Serviceaufschlag von 8 €).
- In den öffentlichen Bereichen funktioniert unser Licht kontaktlos und über Bewegungssensoren.
- Alle öffentlichen Räume wie Toiletten, Empfangshalle, Restaurant, Küche und Wellnessbereich werden in verkürzten Reinigungszyklen regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
- Wir sorgen dafür, dass es allen Gästen möglich ist, einen Sicherheitsabstand zu anderen Gästen einzuhalten.
- Desinfektionsmittel bringen wir Ihnen auf Wunsch sehr gerne auch in Ihr Zimmer.
- Unser Pool verfügt über eine Wasseraufbereitungsanlage und wird mit hochwertigem Chlor gereinigt (Coronaviren überleben weder bei hohen Temperaturen noch im Chlorwasser).
- Vor Ihrer Anreise wird Ihr Zimmer, wie gewohnt gründlich gereinigt, gelüftet und desinfiziert.
- Sie erhalten einige Tage vor Anreise eine E-Mail mit einem Link um den Check in zu vereinfachen. Füllen Sie hierzu das Online-Formular bereits bequem von Zuhause aus.
- Sie haben die Möglichkeit den Check Out auf Wunsch auch telefonisch durchzuführen (Kreditkarte notwendig).
- Unsere Mitarbeiter sind größtenteils Geimpft oder Genesen.
Geimpft, Genesen oder Getestet
für Ihre Einreise nach Österreich
Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.
- Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:
Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 270 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein. - Immunisierung durch Impfung von Genesenen:
Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 180 Tage. - Weitere Impfungen („3. Dosis”):
Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage . Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.
Zugelassene Impfstoffe sind: BioNtech/Pfizer (2 Dosen), AstraZeneca (2 Dosen), Moderna (2 Dosen), Sinopharm (2 Dosen) und Sinovac (2 Dosen).
Es besteht die Möglichkeit sich in Österreich einer Booster-Impfung zu unterziehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein gültiger Genesen-Nachweis nach den aktuellen Richtlinien ist:
- Ein Genesungszertifikat
- Ein behördlicher Absonderungsbescheid
- Eine ärztliche Bestätigung einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 (diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein).
All diese Genesen-Nachweise dürfen nicht älter als 180 Tage sein.
Ein gültiger Getestet-Nachweis im Sinne der Verordnung ist:
- Ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 (PCR), dessen Abnahme nicht mehr als 72 h zurückliegt.
- Ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2 (ausgenommen Eigenanwendung), dessen Abnahme nicht mehr als 24 h zurückliegt.
Reglungen für Kinder
Die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Äußere Krisen bedeuten die große Chance,
sich zu besinnen.Viktor E. Frankl