Ein vertrauensvolles Miteinander

– wenn auch mit Abstand

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Für Ihre und unsere Sicherheit

Gerne halten wir Sie bezüglich der aktuellen Informationen und Maßnahmen rund um Covid-19 auf dem Laufenden halten.

Ihre und unsere Sicherheit liegen uns am Herzen und so haben wir ein umfangreiches Konzept unter Einbeziehung aller Vorgaben der Regierung und der Empfehlungen der WHO ausgearbeitet. So können Sie sich sicher sein, dass Sie bei uns eine wundervolle Zeit und einen sicheren Urlaub mit viel Platz genießen können. Machen Sie sich ein Bild über den aktuellen Stand unseres Covid-Konzepts. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir entsprechend der österreichischen Richtlinien laufend anpassen werden.

Geimpft, Genesen oder Getestet

für Ihre Einreise nach Österreich

Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.

  • Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:
    Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 270 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein.
  • Immunisierung durch Impfung von Genesenen:
    Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 180 Tage.
  • Weitere Impfungen („3. Dosis”):
    Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage . Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.

Zugelassene Impfstoffe sind: BioNtech/Pfizer (2 Dosen), AstraZeneca (2 Dosen), Moderna (2 Dosen), Sinopharm (2 Dosen) und Sinovac (2 Dosen).

Es besteht die Möglichkeit sich in Österreich einer Booster-Impfung zu unterziehen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Ein gültiger Genesen-Nachweis nach den aktuellen Richtlinien ist:

  • Ein Genesungszertifikat
  • Ein behördlicher Absonderungsbescheid
  • Eine ärztliche Bestätigung einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 (diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein).

All diese Genesen-Nachweise dürfen nicht älter als 180 Tage sein.

 

Ein gültiger Getestet-Nachweis im Sinne der Verordnung ist:

  • Ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 (PCR), dessen Abnahme nicht mehr als 72 h zurückliegt.
  • Ein negatives Testergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2 (ausgenommen Eigenanwendung), dessen Abnahme nicht mehr als 24 h zurückliegt.

Reglungen für Kinder

Die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Äußere Krisen bedeuten die große Chance,
sich zu besinnen.

Viktor E. Frankl